• Brandschutz

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    Wir kennen drei Arten von Brandschutz
    1. Vorsorglichen Brandschutz
    2. Baulicher Brandschutz
    3. Dringlicher, alarmierter Brandschutz (Aufgebot der Feuerwehr)

    Der Kaminfeger ist sowohl im vorsorglichen wie auch im baulichen Brandschutz tätig.
    Durch die Reinigung der Feuerungsanlagen werden ungewünschte Schäden wie Feuer/Brand verhindert. Mit der Meldepflicht von defekten Anlagen können ebenfalls Brände oder andere Schäden verhindert werden. Somit kontrollieren wir die baulichen Vorschriften vor Ort. Der bauliche Brandschutz wird durch die Vereinigung der kantonalen Feuerversicherungen (VKF) geregelt.
    Das Bauamt der Gemeinden kontrolliert und bewilligt Bauvorhaben und die Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften.

    Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen
    Thurgauer Gebäudeversicherung - Gebäudeversicherung

     
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